Montag, 6. Juli 2009

Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen der Verwaltung?

.

Eine Verwandte, Mutter einer schwerbehinderten Tochter, teilte mir mit, dass sie zur Zeit wieder auf allen Ebenen für ihr Kind um notwendige Leistungen kämpfen müsse: Das Arbeitsamt zahle das noch notwendige ALG II nicht richtig aus und der Rententräger habe den Rentenantrag erst einmal abgelehnt. Da sie nach vielen ähnlichen Erlebnissen in der Vergangenheit eine gute „Kämpferin“ ist, wird sie, vermute ich, die entsprechenden Widersprüche einlegen und sicherlich notfalls auch ihren Rechtsanwalt hinzuziehen. Was das aber wieder alles an Zeit (Lebenszeit!!), Kraft und Energie kostet! Und das vor allem noch, wo jeder „Blinde mit dem Krückstock“ bei den einschlägigen Problemen, der Vorgeschichte und der Aktenlage sieht, dass an diesen Versorgungsleistungen für ihre Tochter kein Weg vorbei führen dürfte.


Das erinnert mich – einschließlich eigener Erfahrungen - an die Berichte von vielen Betroffenen, dass Kuren und Reha-Maßnahmen von vielen Kostenträgern offenbar fast prinzipiell im ersten Anlauf erst einmal abgelehnt werden. Wer keinen langen Atem hat und nach dem ersten Misserfolg gleich „das Handtuch wirft“, bekommt nichts. Nach einem Widerspruch und weiteren Gutachten sieht es dann manchmal schon besser aus, notfalls muss man aber noch mehr kämpfen und rechtliche Schritte einleiten. Wir wissen von Eltern, die für Hilfen für ihre behinderten Kinder vors Sozialgericht gegangen sind. Leider kann ein Prozess dort solange dauern, dass sich das ursprüngliche Problem schon völlig verlagert hat (z.B. der umkämpfte Spezial-Rollstuhl nach dem „Sieg“ vor dem Sozialgericht nicht mehr altersentsprechend ist). Es soll aber Leute geben, die diesen Schritt dennoch getan haben, um Menschen „nach ihnen“ einen Dienst zu erweisen, die nun schneller in den „Genuss“ (wer würde nicht gerne darauf verzichten, wenn es ginge …) solcher Leistungen kommen.


Was soll diese gewaltige Verzögerungstaktik? Sind die Mitarbeiter von Ämtern und Krankenkassen angewiesen, um jeden Preis zu sparen? Denn viele Mitbürger geben sicherlich nach der ersten Ablehnung auf, resignieren und trauen sich weitere Schritte nicht zu. Oder dient sie als „Arbeitsbeschaffungsmaßnahme“ der Verwaltungen (meine fast schon bosartige Interpretation)? Viele Widerspruchsstellen könnten sonst schließen oder mit weniger Personal auskommen … Gerade ich bin aber alles andere als ein Anhänger von Personalabbau im Öffentlichen Dienst (und ähnlich gelagerten Stellen), dennoch: die Arbeitskraft an dieser Stelle könnte man sicherlich „umfunktionieren“ in bürgerfreundlichere Angebote.


Also meine abschließende Preisfrage, auf die ich gern eine Antwort wüsste:


Bläht sich durch diese Taktik die Verwaltung nur auf und schafft weitere Arbeitsplätze? Oder ist es lediglich eine Machtfrage und der Wunsch, bedeutsam zu sein? Oder schon ein „Vorgeschmack“ auf die künftigen Kürzungen bei Sozialleistungen, um den „Banken-Rettungsschirm“ zu finanzieren?

Keine Kommentare: